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Ist ESTA ein elektronisches Visum?

Das ESTA oder Electronic System for Travel Authorization ist tatsächlich ein e-Visum oder elektronisches Visum. Die Bedingungen für ein Non-Immigrant Visitor Visa (B1 / B2) sind nach US-Recht unterschiedlich und komplexer als die Bedingungen für ein ESTA. In den meisten Fällen müssen die Bewerber für ein Visum ein Interview mit einem Konsularbeamten des US-Außenministeriums führen. Ihre biometrischen Daten müssen vor der Reise im Voraus eingereicht werden und sie müssen andere persönliche Informationen angeben, die im Rahmen eines ESTA nicht erforderlich sind.

Die Anforderungen für ein Visum unterscheiden sich von ESTA und gelten nicht für Reisende mit dem Visa Waiver Program. Die gleichen Regeln gelten in Neuseeland mit ihrem NZeTA.

Ich stelle einen ESTA-Antrag für :

  • Besuchen: Ich reise zu touristischen Zwecken und für einen Zeitraum von 90 Tagen oder weniger in die Vereinigten Staaten.
  • Geschäftsreisen: Ich werde in die USA reisen, um eine Geschäftsreise zu unternehmen, z. B. zu Messen, Ausstellungen oder um eine Immobilie zu kaufen oder zu verkaufen.
  • Transit: Ich werde mich in den USA nur aufhalten, um einen Zwischenstopp einzulegen und somit ein anderes Land als Endziel anzusteuern.

Ich beantrage ein Visum für :

  • Arbeiten: Ich muss ein Visum beantragen, wenn ich in den USA einer bezahlten Arbeit nachgehen möchte. Dies gilt auch dann, wenn die Arbeit nur ein paar Stunden dauert (Journalisten, Künstler usw.).
  • Studieren > 90 Tage: Ein Visum für ein Studium zu erhalten ist relativ einfach.
  • Heiraten: Es ist unbedingt erforderlich, ein Visum zu beantragen, da dies das einzige Dokument ist, mit dem ich meinen Status ändern und später den Aufenthaltsstatus erhalten kann.
  • Einwandern (dort leben): Ich könnte eventuell den Status eines Daueraufenthaltsberechtigten und vielleicht sogar den Status eines Staatsbürgers erhalten.
  • Erhalt der amerikanischen Staatsbürgerschaft: Ich gehe in die USA, um Staatsbürger dieses Landes zu werden.
  • Einen längeren Aufenthalt absolvieren: > 90 Tage